AirBnB und Wohnungsnot – was steckt wirklich dahinter?

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Brittany ist eine sympathische junge Spitzensportlerin aus Australien. Schon als Kind träumt sie davon, einmal bei den olympischen Spielen mitkämpfen zu dürfen. Seit Jahren trainiert sie hart für ihren großen Traum. 2016 ist es dann endlich so weit: sie qualifiziert sich als Leichtathletin für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro. Zu ihrer Überraschung soll es zur Vorbereitung ein 2-monatiges Trainingslager in Köln geben. Dass die Kölner Sporthochschule eine der renommiertesten der Welt ist wusste Brittany noch nicht. Eine Unterkunft für diese Zeit muss sie sich allerdings selber suchen, da das Trainingscamp vom Sportverband als freiwillige Vorbereitung gesehen wird und die Kosten daher nicht übernommen werden. Zwei Monate in einem Hotel zu wohnen scheidet aus. Obwohl Brittany als Leichtathletin erfolgreich ist, geht sie einem „normalen“ Job nach und könnte sich ein Hotel für die Dauer nicht leisten. Sie ist froh, über das Internetportal AirBnB ein bezahlbares 1-Zimmer-Apartment zu finden, das für die 2 Monate ihr neues zu Hause werden wird; mit Bett, Kleiderschrank, Esstisch, kleiner Küchenzeile und sogar ein paar Büchern im Regal – in englischer Sprache. Sie kann immer noch nicht wirklich glauben, dass ihr Kindheitstraum nun endlich wahr werden soll.

Ida ist 24, zielstrebig und arbeitet hart für ihre Träume. Sie schliesst als eine der Jahrgangsbesten ihr Jura-Studium in Finnland, ihrem Heimatland, ab. Das jahrelange Büffeln, der Verzicht auf Parties an den Wochenenden und die viele Extrastunden, die sie in ihr Studium investierte, werden nun endlich belohnt. Sie ist eine von zwei Studentinnen, die ein Stipendium für ein 12-wöchiges Referendariat bei einer renommierten Kölner Kanzlei verliehen bekommt. Für die junge Ida etwas, auf das sie lange hingearbeitet hat. Die Kanzlei stellt ihr die Wohnung. Es ist das selbe gemütliche Apartment, in dem zuvor Brittany gewohnt hatte.

Beide Geschichten, die sich tatsächlich genauso zugetragen haben, werden sich in naher Zukunft so wohl nicht mehr wiederholen, denn leider gehen sie nicht mit der sogenannten Wohnraumschutz-Satzung der Stadt Köln konform. 

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Dass in nahezu sämtlichen deutschen Großstädten akuter Wohnraummangel herrscht, ist längst nichts Neues, neu könnte allerdings der Blick darauf sein, wie man mit dieses Problem betrachtet: Aktuell sind etwa 7.000 aller 581.000 Kölner Wohnungen auf AirBnB gelistet. Die Stadt möchte dies nun verbieten. Dass schätzungsweise nur 2-3 tausend dieser Inserate „professionell“ vermietet werden, sowie auch im Falle von Brittany und Ida, die anderen aber nur für wenige Wochen im Jahr, z. B. wenn der eigentliche Mieter im Urlaub oder auf einer Fortbildung ist, wird dabei schnell unter den Teppich gekehrt. Es findet keine differenzierte Betrachtung statt. Stattdessen ist AirBnB die Wurzel allen Übels, dabei beträgt die Anzahl an Wohnungen, die dem Markt nach Auffassung der Politik auf solch grausame Art und Weise entzogen wird, folglich gerade einmal 0,4-0,6%. Kein Mensch mit einer realistischen Weltanschauung würde daher annehmen, dass ein AirBnB-Verbot im Hinblick auf den Wohnraummangel des Rätsels Lösung sei. Welche Motive könnte die Politik also haben, AirBnB, den schwarzen Peter zuzuschieben?

Ich war mit 40 in der glücklichen Lage, finanziell halbwegs unabhängig zu sein, so dass ich meinen Job als Angestellter kündigte und mich mit meinem Bruder und einer Immobilienfirma selbständig machte. Wie auch Brittany und Ida hatten wir beide als Teenager große Träume, wollten „etwas erreichen“ im Leben, was uns glücklicherweise halbwegs gelang. Nun, mit 40, galt es etwas zurückzugeben. Mit Immobilien glaubten wir, unsere Passion gefunden zu haben: Architektur, Design, zugegebenermaßen auch Geld – Dinge, die uns gefielen. Aber auch das Problem des Wohnraummangels wollten wir bekämpfen. Nach einem recht sinn-losen Job in der Vergangenheit, so hofften wir, könnten wir nun etwas sinn-volles tun. Allerdings hatten wir unsere Pläne ohne das Bauamt gemacht. 

Wir erwarben ein marodes, aber sehr schönes Haus aus dem Jahre 1905 in Erftstadt bei Köln. Es war seit fast 60 Jahren in Familienbesitz gewesen. Nach dem Tod der Eltern verkauften die Erben das fast unbrauchbare Stück. Es gab keine Heizung, das Dach drohte zusammen zu brechen, die Elektrik funktionierte nur in Teilen. Unser Plan war er nun, das bot die Gebäudestruktur an, es zu sanieren und in sieben Wohnungen umzubauen. Da in Erftstadt demnächst eine neue Uni entsteht, so dachten wir, könnten wir doch sieben Studentenapartments bauen oder Wohnungen für Rentner oder noch besser: Rentner und Studenten in einem generationen-übergreifenden Haus. Aber einfach so neuen Wohnraum schaffen? Die Hürden lagen höher als wir ahnten: 

So besagt das Baurecht beispielsweise, dass für jede der Wohnungen ein PKW-Stellplatz auf dem Grundstück errichtet werden muss. Da aus Platzgründen auf dem Grundstück maximal 5 Stellplätze realisierbar sind, folgt hieraus per Gesetz, dass auch nur 5 Wohnungen entstehen dürfen. Eine sogenannte Stellplatzablöse, ein Hintertörchen im Baurecht, bei der ein Geldbetrag an die Stadt gezahlt wird, um einen fiktiven Stellplatz zu erhalten, wurde abgelehnt. Ob dort später ein Student mit Fahrrad einzieht oder eine autolose Rentnerin, spielt dabei gar keine Rolle. Die Idee, den kleinen Anbau, den die Familie in den 70er Jahren einfach ohne Bauantrag selbst gebaut hatte, auch noch um eine Etage und somit eine Wohnung zu erweitern, verwarfen wir demnach schnell wieder. Zudem würde – so teilte man uns beim Bauamt mit – die Aufstockung sowieso nicht genehmigt. Unserem Einwand, dass doch bald 2000 Studenten in Erftstadt eine Bleibe brauchten, entgegnete man mit dem Argument, dass eine Aufstockung an dieser Stelle nicht dem „städtebaulichen Plan“ entspreche. Man wolle dort einfach keine 2-geschossigen Häuser. Eine Begründung blieb aus. 

Ich rief unseren Architekten an, um meinem Unmut über diese unglaublichen Gesetze Luft zu machen. Tröstend erzählte dieser mir, dass sein letztes Bauvorhaben, bei dem ein im Krieg demoliertes Haus auf der Bonner Straße in Köln um zwei Etagen mit insgesamt 4 Wohnungen wieder aufgestockt werden sollte, abgelehnt worden war, weil man aus Platzgründen keinen Kinderspielplatz auf dem Grundstück unterbringen konnte. Tatsächlich ist auch dies gesetzlich verankert. Kein Kinderspielplatz bedeutet kein Wohnungsbau und kein PKW-Stellplatz bedeutet ebenfalls kein Wohnungsbau. Und dies sind nur zwei Beispiele. Kein Wunder also, dass die Politik doch dankbar dafür zu sein scheint, mit AirBnB den geeigneten schwarzen Peter gefunden zu haben, um von den eigenen Interessen abzulenken. Die Träume von Brittany und Ida und die 2000 wohnungssuchenden Studenten? Der Politik doch egal.


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